Tanzétage Freilassing
Inhaberin: Corina Tripold
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse, Workshops, Schnuppertermine, Drop-Ins und sonstigen Veranstaltungen der Tanzétage Freilassing.

Bei volljährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird der Vertrag mit der teilnehmenden Person geschlossen. Bei Minderjährigen ist die anmeldende erziehungsberechtigte Person Vertragspartner.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Kontaktaufnahme und Anmeldung

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt vorzugsweise per WhatsApp unter +43 650 5263857. Alternativ kann das Kontaktformular auf der Website, E-Mail oder ein persönliches Gespräch genutzt werden.

Eine Kontaktaufnahme oder Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Anmeldung dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Anmeldung durch die Tanzétage zustande. Erst dann besteht Anspruch auf den bestätigten Kursplatz.

Bei der Anmeldung sind Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Kontaktdaten mindestens einer erziehungsberechtigten Person benötigt.

Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Eine bestätigte Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühren.

3. Kursgebühren und Zahlung

Die Höhe der Kursgebühren richtet sich nach der für das betreffende Tanzschuljahr gültigen Preisübersicht auf der Website.

Auch bei einer Anmeldung für das gesamte Tanzschuljahr wird jedes Semester gesondert berechnet. Die Semestergebühr ist zu Beginn des jeweiligen Semesters in bar oder per Lastschrift zu bezahlen. Einzelüberweisungen werden nicht angeboten.

In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorheriger Anfrage eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Barzahlung

Der genau abgezählte Betrag ist in einem verschlossenen Kuvert bei der Kurs- oder Tanzschulleitung abzugeben. Auf dem Kuvert müssen der Name der teilnehmenden Person und der besuchte Kurs vermerkt sein. Nach Verbuchung wird eine Quittung ausgegeben.

Lastschrift

Das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat muss spätestens bis zum zweiten Kurstermin des Semesters abgegeben werden. Der Einzug erfolgt grundsätzlich am Ende der dritten Unterrichtswoche. Über Betrag und Einzugstermin wird vorab informiert.

Für Workshops, Drop-ins und gesonderte Veranstaltungen gelten die jeweils bekannt gegebenen Preise und Zahlungsbedingungen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

Anmeldung zum Wintersemester

Die Anmeldung zu einem regelmäßigen wöchentlichen Kurs gilt für das gesamte Tanzschuljahr und umfasst das Wintersemester sowie das darauffolgende Sommersemester. Die Gebühren werden semesterweise berechnet.

Kündigung nach dem Wintersemester

Eine Kündigung zum Ende des Wintersemesters ist möglich. Sie muss spätestens 14 Kalendertage vor dem auf der Website veröffentlichten Beginn des Sommersemesters in Textform eingehen. Die Kündigung erfolgt vorzugsweise als WhatsApp-Einzelnachricht an +43 650 5263857 oder alternativ per E-Mail. Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe gelten nicht als Kündigung. Aus der Nachricht müssen der Name der teilnehmenden Person und der zu kündigende Kurs hervorgehen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei der Tanzétage.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Kurs wie vereinbart im Sommersemester fortgeführt.

Anmeldung zum Sommersemester

Eine Neuanmeldung zum Sommersemester gilt ausschließlich für dieses Semester und endet mit dessen Ablauf automatisch.

Ende des Tanzschuljahres und Weitermeldung

Mit dem Ende des Sommersemesters endet der Kursvertrag automatisch. Für das folgende Tanzschuljahr ist eine Weitermeldung oder Neuanmeldung erforderlich.

Bevor ein Kurs für Neuanmeldungen geöffnet wird, werden die bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt, ob sie den Kurs fortsetzen möchten. Fristgerechte Weitermeldungen werden bei der Vergabe der verfügbaren Plätze vorrangig berücksichtigt. Nach Ablauf der mitgeteilten Rückmeldefrist werden freie Plätze für Neuanmeldungen vergeben. Eine Weitermeldung wird erst durch die Bestätigung der Tanzétage verbindlich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Schnuppertermine und Einzelveranstaltungen

Pro Person und Semester kann nach vorheriger Vereinbarung ein kostenloser Schnuppertermin besucht werden. Dieser dient dem Kennenlernen und der Einschätzung, ob der Kurs geeignet ist. Jeder weitere Schnuppertermin wird mit dem gültigen Drop-in-Preis berechnet. Erfolgt anschließend eine verbindliche Kursanmeldung, zählt der Schnuppertermin als erster Termin des gebuchten Kurszeitraums und wird nicht zusätzlich berechnet.

Salsa-, Bachata- und Kizombakurse sind von der kostenlosen Schnuppermöglichkeit ausgenommen. Informationen hierzu sind unter SalsaSpirit.at erhältlich.

Die Jahresbindung nach Punkt 4 gilt nicht für Workshops, Drop-ins und einzeln buchbare Veranstaltungen. Für diese gilt der jeweils vereinbarte Buchungszeitraum. Die Buchung ist nach Bestätigung durch die Tanzétage verbindlich.

6. Durchführung und Terminänderungen

Die regulären Kurse finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Tanzétage, Görlitzer Straße 15, 83395 Freilassing, statt. Abweichende Veranstaltungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Tanzétage kann einen neu geplanten Kurs oder Workshop vor Beginn absagen, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wichtige organisatorische Gründe entgegenstehen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.

Bei Verhinderung einer Lehrkraft kann eine fachlich geeignete Vertretung eingesetzt werden. Zumutbare Änderungen der Lehrkraft, des Kursraums oder einzelner Termine sind aus wichtigen organisatorischen Gründen möglich und werden so früh wie möglich mitgeteilt.

Ersatztermine

Kann bei Ausfall einer Lehrkraft keine Vertretung eingesetzt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser wird nach Möglichkeit mit der Kursgruppe abgestimmt und so früh wie möglich bekannt gegeben. Eine für alle passende Terminlösung kann nicht garantiert werden. Mit Durchführung des Ersatztermins gilt die ausgefallene Einheit als nachgeholt. Kann eine einzelne Person daran nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder einen weiteren Ersatztermin. Kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden oder findet dieser nicht statt, wird der entsprechende Anteil der Kursgebühr gutgeschrieben oder erstattet.

Persönlich versäumte Termine

Wird ein Kurstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache ein Termin in einem anderen geeigneten Kurs nachgeholt werden, sofern dort ein freier Platz vorhanden ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Die Semestertermine und unterrichtsfreien Zeiten werden vor Semesterbeginn auf der Website veröffentlicht.

7. Kommunikation über WhatsApp

Die organisatorische Kurskommunikation erfolgt über WhatsApp. Für die Kurse werden WhatsApp-Gruppen eingerichtet, über die insbesondere Terminänderungen, Kursausfälle, Ersatztermine sowie Informationen zu Proben und Aufführungen bekannt gegeben werden.

Für jede teilnehmende Person muss daher eine über WhatsApp erreichbare Kontaktperson zur Verfügung stehen. Dies kann die teilnehmende Person, eine erziehungsberechtigte Person oder eine andere zuverlässige Vertrauensperson sein. Wer WhatsApp nicht selbst nutzt oder nicht in die Kursgruppe aufgenommen werden möchte, muss die Weiterleitung der Informationen eigenständig über eine andere Kursteilnehmerin, einen anderen Kursteilnehmer oder eine Vertrauensperson organisieren. Die Tanzétage ist nicht verpflichtet, die Kursinformationen zusätzlich über andere Kommunikationswege zu übermitteln. Änderungen der erreichbaren WhatsApp-Nummer oder der benannten Kontaktperson sind unverzüglich mitzuteilen.

Innerhalb einer WhatsApp-Gruppe können Telefonnummer, Profilbild und weitere Profilinformationen für andere Gruppenmitglieder sichtbar sein.

Fotos, Videos und sonstige Materialien aus den Kursgruppen dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Personen und der Tanzétage nicht an Dritte weitergeleitet oder veröffentlicht werden.

8. Kinder, Gesundheit und Verhalten

Die Aufsichtspflicht der Tanzétage beginnt mit dem planmäßigen Kursbeginn und der Übergabe des Kindes an die Kursleitung.

Kinder sind pünktlich zu bringen und nach Kursende pünktlich abzuholen. Bei einer Verspätung ist die Kursleitung unverzüglich zu informieren. Darf ein Kind die Tanzétage nach dem Kurs allein verlassen, muss dies vorab durch eine erziehungsberechtigte Person in Textform mitgeteilt werden.

Während der Kurszeit muss eine erziehungsberechtigte Person oder eine benannte Notfallkontaktperson erreichbar sein.

Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder andere für die sichere Teilnahme relevante Umstände sind der Kursleitung mitzuteilen.

Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Personen können von einer Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden, wenn sie sich selbst oder andere gefährden oder den Unterricht erheblich stören. Daraus entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der betreffenden Einheit.

9. Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung werden, soweit erforderlich, durch eine gesonderte Einwilligung geregelt.

10. Haftung

Die Tanzétage haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten auch für Lehrkräfte und sonstige Erfüllungsgehilfen der Tanzétage.

Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen gehaftet.

Die Teilnahme am Tanzunterricht ist mit den üblichen sportlichen Bewegungs- und Verletzungsrisiken verbunden. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler können berichtigt werden. Bereits bestätigte Vereinbarungen und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.